Austritt aus Kurs
Der Austritt ist grundsätzlich nur auf Ende eines Semesters möglich. Austrittgesuche müssen schriftlich eingereicht werden und vom Lehrbetrieb, sowie bis zur Volljährigkeit vom gesetzlichen Vertreter, unterzeichnet sein. In dringenden Fällen kann auf Antrag des Lehrbetriebs ein Austritt auch während des Semesters erfolgen.
Absenzen
Mit dem Unterzeichnen des Anmeldeformulars verpflichten sich die Lernenden, den Unterricht regelmässig zu besuchen. Es gilt die gleiche Absenzenregelung wie für die berufliche Grundbildung.
Anmeldung