Schulgeld - Auszubildende welche ihren Wohnsitz im Kanton Bern haben und welche noch keinen Abschluss auf Sekundarstufe ll haben bezahlen kein Schulgeld. Für ausserkantonale Bewerber kann eine Kostengutsprache bei den zuständigen Behörden des Wohnsitzkantons beantragt werden. Eine Bewilligung des Antrages muss vor Ausbildungsbeginn vorliegen. Grundlage hierzu ist die Interkantonale Berufsfachschulvereinbarung(BFSV). Für alle anderen Bewerber wird ein Schulgeld erhoben (Art.32 BBV) welches sich nach den in der Berufsfachschulvereinbarung jährlich neu festgelegten Beitragssätzen richtet. Weitere Informationen erhalten sie unter www.erz.be.ch